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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 1)

    So wird die außergerichtliche Vertretung der Kündigung mit Zustimmungserfordernis abgerechnet

    von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

    | In bestimmten Fällen muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers eine behördliche Stelle zustimmen. Bei der außergerichtlichen Vertretung rechnen Sie zwei verschiedene Angelegenheiten ab: das Zustimmungsverfahren als verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die Kündigung bzw. deren Abwehr als arbeitsrechtliche Angelegenheit. Für beide wird jeweils auch ein eigener Gegenstandswert bestimmt. |

    1. Fälle der behördlichen Zustimmung

    Der Arbeitgeber muss in den folgenden Fällen einer Kündigung behördliche Stellen beteiligen:

     

    • §§ 85 ff. SGB IX: Zustimmung des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten;