· Fachbeitrag · Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 1)
So wird die außergerichtliche Vertretung der Kündigung mit Zustimmungserfordernis abgerechnet
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| In bestimmten Fällen muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers eine behördliche Stelle zustimmen. Bei der außergerichtlichen Vertretung rechnen Sie zwei verschiedene Angelegenheiten ab: das Zustimmungsverfahren als verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die Kündigung bzw. deren Abwehr als arbeitsrechtliche Angelegenheit. Für beide wird jeweils auch ein eigener Gegenstandswert bestimmt. |
1. Fälle der behördlichen Zustimmung
Der Arbeitgeber muss in den folgenden Fällen einer Kündigung behördliche Stellen beteiligen:
- §§ 85 ff. SGB IX: Zustimmung des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten;
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