· Nachricht · Kirchenrecht
Anwaltskosten durch Leistungsklage geltend machen
| Ein auf kirchlichem Prozessrecht beruhender Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren kann durch Erhebung der Leistungsklage bei einem - zur Justizgewährung verpflichteten - staatlichen Gericht geltend gemacht werden. |
Nur auf diesem Weg ist ein vollstreckbarer Titel zu erhalten (OVG NRW 29.4.14, 5 A 1385/12).
Quelle: ID 42987119