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  • · Nachricht · Kirchenrecht

    Anwaltskosten durch Leistungsklage geltend machen

    | Ein auf kirchlichem Prozessrecht beruhender Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren kann durch Erhebung der Leistungsklage bei einem - zur Justizgewährung verpflichteten - staatlichen Gericht geltend gemacht werden. |

     

    Nur auf diesem Weg ist ein vollstreckbarer Titel zu erhalten (OVG NRW 29.4.14, 5 A 1385/12).

    Quelle: ID 42987119