· Fachbeitrag · Kostenentscheidung
Das ist bei der Kostenentscheidung von Aussetzungsbeschwerden zu beachten
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| Kontrovers wird derzeit die Frage diskutiert, ob in einem Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über die Aussetzung eine Kostenentscheidung zu treffen ist. |
1. Der BGH lehnt eine Kostenentscheidung ab
In der Zivilgerichtsbarkeit hat sich zuletzt der BGH mit dieser Frage befasst (AGS 22, 41). Er hat eine Rechtsbeschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung zurückgewiesen und eine Kostenentscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens getroffen. Auf die Gegenvorstellung hin hat der BGH die Kostenentscheidung aufgehoben. Er ist der Auffassung, dass in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren über eine Aussetzungsentscheidung keine Kostenentscheidung getroffen werden dürfe.
Er begründet dies damit, dass die Aussetzungsentscheidung selbst noch mit zum Rechtszug gehört und hier auch nicht über die Kosten gesondert entschieden wird. Werde aber in der Ausgangsentscheidung nicht über die Kosten entschieden, dürfe auch in einem Rechtsmittelverfahren keine Kostenentscheidung vorgenommen werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahren seien vielmehr als Kosten der Hauptsache zu behandeln und würden der dortigen Kostenregelung folgen.
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