29.12.2023 · Nachricht · Kostenerstattung
VB: Kopierkosten sind nur bei Anforderung erstattungsfähig, Reisekosten immer
| Im verfassungsgerichtlichen Verfahren sind nach Auffassung des BVerfG eingereichte Mehrfertigungen nur in den in Nr. 7000 VV RVG geregelten Fällen erstattungsfähig – Reisekosten zur Akteneinsicht vor Ort sind notwendige Auslagen. |
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