· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Erfolgloses Rechtsmittel: Kostengrundentscheidung erfasst alle notwendigen Aufwendungen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Wenn das Gericht die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels gemäß § 84 FamFG insgesamt dem Rechtsmittelführer auferlegt, gilt nach dem BGH: Die Kostengrundentscheidung erfasst die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter i. S. v. § 80 S. 1 FamFG. |
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Nachlassverfahren wurde ‒ letztlich ohne Erfolg ‒ ein Rechtsmittel eingelegt. Das Rechtsmittelgericht legte dem Rechtsmittelführer die Kosten auf. Wegen der Besonderheit der Kostengrundentscheidung nach § 84 FamFG waren die Aufwendungen nicht automatisch erstattungsfähig, sondern ihre Notwendigkeit musste im Einzelfall geprüft werden (BGH 27.11.24, IV ZB 12/24, Abruf-Nr. 245449).
Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung stärkt die Handhabung der Kostenerstattung in Nachlassverfahren und sorgt für mehr Rechtsklarheit. Beteiligte sollten stets sorgfältig abwägen, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, um unnötige Kosten zu vermeiden. Im Einzelnen gilt Folgendes:
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