13.03.2022 · Nachricht · Kostenrecht
Gericht weicht nur ausnahmsweise von Kostenvereinbarung ab
| Haben sich die Beteiligten in einer Scheidungs- oder Folgesache über die Kosten des Verfahrens geeinigt, muss das FamG dies in der Regel der Kostenentscheidung zugrunde legen. Es darf hiervon nur bei schwerwiegenden Gründen abweichen (OLG Bremen 31.8.21, 4 WF 54/21, Abruf-Nr. 226793 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig