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  • 26.09.2022 · Fachbeitrag · Leserforum

    1,3-Verfahrensgebühr für Stellungnahme zu Testament?

    | Frage: M und seine Ehefrau E wurden testamentarisch als Alleinerben bedacht (Nachlasswert: 30.000 EUR). Der nicht pflichtteilsberechtigte Angehörige G der E ficht das Testament mit der Behauptung an, dies sei nicht in der Handschrift des Erblassers verfasst. M und E beauftragen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Rechtsanwalt R mit der geforderten Stellungnahme. R kann anhand einer Textprobe darlegen, dass sich die Handschriften decken. Das Gericht entscheidet nicht, sondern verweist auf die Möglichkeit eines Erbscheinverfahrens. Als G dieses nicht durchführt, legt das Gericht den Vorgang ab. Was kann R abrechnen? |