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Weitere PKH-Vergütung nach § 50 RVG ‒ Antrag erforderlich?
| FRAGE: Ist es notwendig, eine weitere Rechnung über die weitere Vergütung gemäß § 50 RVG zu erstellen, obwohl die weitere Vergütung im Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bereits aufgeschlüsselt (aber nicht eingebucht) wurde? |
ANTWORT: Nein, es muss kein erneuter Antrag auf die weitere Vergütung gestellt werden. Das Gericht wird diese in solchen Fällen von Amts wegen bei Vorliegen der Voraussetzungen auszahlen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 166 | ID 47603837