· Fachbeitrag · Leserforum
Zwangsvollstreckung: Sind die Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung erstattungsfähig?
| FRAGE: Was passiert gebührenrechtlich bei einer Lohnabtretung, wenn der Schuldner seinen Ratenzahlungen nicht nachkommt und der Gläubiger daraufhin dem Arbeitgeber die zunächst stille Lohnabtretung anzeigt? Kann ich als Gläubigervertreter die Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO geltend machen? |
ANTWORT von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock (Koblenz): Hierbei müssen Sie zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit unterscheiden.
1. Entstehen von Gebühren
Ob für die Anzeige der Lohnabtretung gegenüber dem Drittschuldner für den Gläubigervertreter eine RVG-Vergütung entsteht, ist streitig:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig