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  • 27.05.2021 · Nachricht · Strafverfahren

    Die PKH für den Nebenkläger kann nicht eingeschränkt werden

    | Es gibt keine „beschränkte PKH“ für den Nebenkläger. PKH kann unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO nur einheitlich für das Strafverfahren und den Rechtszug bewilligt werden (OLG Naumburg 16.3.21, 1 Ws (s) 60/21, Abruf-Nr. 222253 ). |