· Fachbeitrag · Vergaberecht
Die Abrechnung im vergaberechtlichen Mandat
von Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab, Trainerin für anwaltliches Gebühren-, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
| Das Vergaberecht regelt das Verfahren, nach dem öffentliche Aufträge auf nationaler oder europäischer Ebene vergeben werden (Schema zum Beschaffungsverfahren: Abruf-Nr. 49533816 ). Das Rechtsgebiet ist komplex und oft ist anwaltliche Beratung notwendig, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Kosten für anwaltliche Leistungen können je nach Art und Umfang des Falls erheblich variieren. Der Beitrag geht auf die verschiedenen Faktoren ein, die die Anwaltsgebühren im Vergaberecht beeinflussen. |
1. Das sind die Ziele des Vergaberechts
Ziel des Vergaberechts ist, dass die öffentliche Hand wirtschaftlich beschafft und Steuergeld sparsam und sachgerecht verwendet. Weiter soll das Vergaberecht den fairen Wettbewerb der Anbieter und transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle Bewerber und Bieter gewährleisten. Um eine Entscheidung zum Vergabeweg treffen zu können, muss der Auftraggeber im Vorfeld eines jeden Vergabeverfahrens den Auftragswert schätzen, eventuell mithilfe einer sog. Markterkundung (Schwellenwerte: iww.de/s8350). Liegt der Netto-Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte, gilt das EU-Vergaberecht und Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht, kann national ausgeschrieben werden.
2. So ermitteln Sie den Gegenstandswert
Für die Bestimmung des Gegenstandswerts gilt § 50 Abs. 2 GKG. Der Streitwert wird vom wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers am Auftrag gebildet und ist in § 50 Abs. 2 GKG generalisierend mit 5 Prozent der Auftragssumme festgelegt worden. Abstriche davon sind auch dann nicht veranlasst, wenn das Vergabeverfahren über das Stadium des Teilnahmewettbewerbs noch nicht hinausgelangt ist (OLG Düsseldorf 8.2.06, Verg 85/05).
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