· Fachbeitrag · Abrechnungspraxis
Erfolgsaussichten eines (beschränkten) Rechtsmittels prüfen
| Immer wieder werden Anwälte nach einem verlorenen Rechtsstreit beauftragt, die Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsmittels zu prüfen. Hierbei wird oft nicht erkannt, dass dafür gesonderte Gebühren abgerechnet werden können. Hierzu der folgende Fall eines Lesers: |
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Rechtsanwalt R vertritt den Beklagten B erstinstanzlich wegen einer Klage über 10.000 EUR; nach mündlicher Verhandlung wird B verurteilt. B beauftragt R nun, die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen. R kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsmittel nur über 6.000 EUR erfolgreich sein wird. B beauftragt R daraufhin, das Berufungsverfahren in dieser Höhe durchzuführen. Wie kann R abrechnen? |
Es liegen drei gebührenrechtliche Angelegenheiten vor, nämlich
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