23.01.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungspraxis
So rechnen Sie Tätigkeiten als Vormund bzw. Betreuer ab
| Es gibt Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, die vergütungsrechtlich nicht vom RVG erfasst werden (vgl. § 1 Abs. 2 RVG). Der Beitrag zeigt anhand der Tätigkeit als Vormund bzw. Betreuer, wie dort abzurechnen ist. |
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