· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung: Das KostRÄG 2021 ist beschlossen!
Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren
| Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27. November 2020 einstimmig beschlossen ‒ und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 6. November 2020 umgesetzt hat. Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen. |
Strukturelle und lineare Erhöhung
Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent.
Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung
Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um zehn Prozent. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.
Unterzeichnung ‒ Verkündung ‒ Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zum nächsten Monatsersten in Kraft treten ‒ geplant ist dies für den 1. Januar 2021.
Weiterführende Hinweis
- Diesen Beschluss des Bundesrats finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/998/998-pk.html#top-7
- Zu allen Änderungen informiert Sie eine Sonderausgabe von RVG prof.: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/das-kostraeg-2021-d89735