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  • 18.09.2017 · Fachbeitrag · Anrechnung

    Vergleichsabschluss: Verluste vermeiden bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr

    | Bei Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich kommt es im Rahmen der Kostenausgleichung oft zu Problemen bei der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr. § 15a Abs. 2 Variante 2 RVG bestimmt, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr zu berücksichtigen ist, wenn und soweit diese bereits gegen den erstattungspflichtigen Gegner tituliert ist. Um hier keine Fehler zu begehen, müssen Sie Folgendes beachten. |