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  • · Nachricht · Anwaltspflichten

    Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze

    | In einer aktuellen Entscheoidung hat der BGH die Anforderungen an eine Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze eingehend beschrieben ( 10.8.16, VII ZB 17/16, Abruf-Nr. 188572 ). |

     

    Der BGH: Zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätzen gehört neben der Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Frist im Fristenkalender nach Übermittlung des Telefaxes erst gestrichen werden darf, wenn anhand des Sendeberichts und gegebenenfalls des Inhalts der Akte geprüft worden ist, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, außerdem die Anordnung, dass am Ende eines jeden Arbeitstags eine Bürokraft damit beauftragt wird zu überprüfen, ob überhaupt ein Sendebericht vorliegt.

     

    Einer - erneuten - inhaltlichen Überprüfung des Sendeberichts bedarf es bei dieser Erledigungskontrolle hingegen nicht (Anschluss an BGH 26.4.12, V ZB 45/11).

    Quelle: ID 44276166