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  • · Fachbeitrag · Basiszins

    Basiszins bleibt unverändert

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.17 ist der Basiszins unverändert bei -0,88 Prozent geblieben. |

     

    Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum ebenfalls weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 131 | ID 44737148