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  • · Fachbeitrag · Basiszins

    Basiszins bleibt unverändert

    | Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.18 ist der Basiszins unverändert bei -0,88 Prozent geblieben. |

     

    Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum ebenfalls weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 21 | ID 45044738