· Fachbeitrag · Basiszins
Basiszins bleibt unverändert
| Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.18 ist der Basiszins unverändert bei -0,88 Prozent geblieben. |
Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt damit in diesem Zeitraum ebenfalls weiterhin 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.
Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 21 | ID 45044738