· Nachricht · Basiszins
Basiszins in 2020 zunächst weiterhin unverändert
| Wollen Sie Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie unbedingt beachten: Auch für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.20 ist der Basiszins unverändert bei - 0,88 Prozent geblieben. |
Der Verzugszins bei Verbrauchergeschäften beträgt in diesem Zeitraum ebenfalls weiter 4,12 Prozent, der Verzugszins bei Handelsgeschäften 8,12 Prozent.
Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 22 | ID 46298689