· Fachbeitrag · Der praktische Fall
PKH-Bewilligungsverfahren: Das verdient der RA
von Dipl.- Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich
| Für das PKH- oder VKH-Bewilligungsverfahren kann keine PKH bewilligt werden (BGH NJW 84, 2106). Damit sich die Parteien aber bereits in diesem Verfahren vergleichsweise einigen können (§ 118 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) gilt: Ein Rechtsanwalt kann beigeordnet werden, nur um den Vergleich zu schließen (BGH NJW 04, 2595). Der Beitrag erklärt, was der Anwalt verdient. |
1. Rechtsanwalt wird lediglich beigeordnet, um Vergleich zu schließen
Wie viel der Anwalt erhält, hängt davon ab, ob er nur für den Vergleich oder für das gesamte Bewilligungsverfahren beigeordnet wurde (§ 48 Abs. 1 RVG).
|
A beabsichtigt eine Zahlungsklage über 3.000 EUR. Nachdem sein PKH-Antrag eingeht, beraumt Richter T einen Erörterungstermin an, in dem ein Vergleich protokolliert wird. Rechtsanwalt R wird für den Vergleichsabschluss beigeordnet. Welche Gebühren erhält R aus der Staatskasse? Lösung: R erhält unstreitig eine 1,0-Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG. Ob auch eine Verfahrens- und Terminsgebühr zu erstatten sind, ist umstritten (ablehnend z. B.: OLG Koblenz NJW-RR 15). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig