· Fachbeitrag · Erstberatung
„Geiz ist geil“: Werbung für kostenlose Erstberatung
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg
| Darf ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall kostenlos Mandanten beraten und diesen Rechtsrat auch in einer Regionalzeitung bewerben? Das war bislang umstritten. Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Brandenburg hatte diese Frage verneint und einem Anwalt, der so agierte, eine belehrende Ermahnung erteilt. Der BGH hat das anders gesehen. |
Sachverhalt
Im betreffenden Fall hatte der Rechtsanwalt in einer Regionalzeitung wie folgt geworben:
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Verkehrsunfall ‒ kostenlose Erstberatung Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall? Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an. Sichern Sie Ihre Rechte und vereinbaren Sie sofort nach einem Verkehrsunfall einen Termin mit unserer Kanzlei für eine kostenlose Erstberatung. M. & D. Rechtsanwälte … |
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