· Nachricht · Gesetzgebung
Die Gebührenreform ‒ wir warten weiter
| Seit Monaten warten Rechtsanwälte auf das KostRÄG 2025, in welchem u. a. die Gebühren erhöht werden sollen. Der Bundestag hat die Reform des RVG am 31.1.25 beschlossen (BT-Drucks. 20/14768, Abruf-Nr. 5030773). Im Bundesrat fiel in der Sitzung am 14.2.25 keine Entscheidung. |
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Wahl am 14.2.25 einige Punkte auf der Tagesordnung. Das KostBRÄG 2025 fand sich darin nicht. Die nächste reguläre Sitzung findet am 21.3.25 statt. Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnte es am 1.5.25 in Kraft treten. Weiterhin kann der Bundesrat das Gesetz mit einer einzigen Gegenstimme blockieren. RVG prof. informiert Sie über neue Entwicklungen.
Quelle: ID 50326470