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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    RVG, kein RVG, RVG … nun hat der Bundesrat das letzte Wort

    | Der Bundestag hat die Reform des RVG beschlossen ‒ versteckt in Art. 11 des neuen Gesetzes zu den Berufsbetreuern und Vormündern (BT-Drucks. 20/14768, Abruf-Nr. 5030773). Nun muss der Bundesrat entscheiden ‒ und seine Zustimmung ist keineswegs sicher. |

     

    Am 31.1.25 hat der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) verabschiedet. In der geplanten Neuregelung der Vergütung für Betreuer, Vormünder, Sprachmittler und Sachverständige sind weitere Gesetze vereint: das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz, das Justizverwaltungskostengesetz, das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz und eben das RVG (siehe iww.de/s12422). Die Gebühren für Anwälte sollen um 6 bis 9 Prozent steigen, während auch Gerichtskosten angehoben werden.

     

    Jetzt liegt der Ball beim Bundesrat. Anders als bisher kann er das Gesetz aktiv blockieren ‒ eine einzige Stimme könnte entscheidend sein. Die nächste reguläre Sitzung ist am 21.3.25, eine frühere Entscheidung am 14.2.25 wäre möglich. Ob aber die Länder inmitten des Wahlkampfs eine klare Position beziehen, bleibt abzuwarten. RVG prof. hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: ID 50307424