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  • 02.01.2017 · Fachbeitrag · Kostenentscheidung

    Rechtsmittel gegen Ergänzungsbeschluss

    | Häufig vergessen Prozessgerichte im Hauptsacheverfahren Kostenentscheidungen. Die hiervon betroffenen Parteien beantragen dann oft im Wege der Ergänzung eine nachträgliche Kostenentscheidung gemäß § 321 ZPO zu ihren Gunsten. Hierbei muss der Betroffene beachten, dass gegen einen ausschließlich eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss ein Rechtsmittel nur eingelegt werden kann, wenn auch der Ausgangsbeschluss angefochten ist. Dies hat der BGH nun klargestellt (16.11.16, VII ZB 59/14, Abruf-Nr. 190727 ). |