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  • 23.05.2019 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Kostenerstattungsmöglichkeiten beim Streithelfer

    | In RVG professionell 19, 68, haben wir auf die Möglichkeit für den am Vergleich der Hauptparteien nicht beteiligten Streithelfer hingewiesen, eine ergänzende Kostenentscheidung bei Gericht zu beantragen, um dadurch seine Kosten vom Gegner der von ihm unterstützten Partei erstattet zu erhalten. Hierzu können Sie die folgende Musterformulierung verwenden (im Baukastenprinzip, beispielhaft für den Fall, dass der Beklagte B durch den Streithelfer unterstützt wurde und eine Erstattung durch Kläger K erreichen möchte). |