· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an: Kostenfestsetzung in Familiensachen beantragen
| In der Praxis stellt sich im Bereich des Familienrechts immer wieder die Frage, wann Rechtsanwälte die Kosten zur Festsetzung anmelden können. Der folgende Beitrag gibt zuverlässige Antworten. |
1. Grundsatz: Kostengrundentscheidung erforderlich
Gemäß § 85 FamFG sind die §§ 103 bis 107 ZPO über die Festsetzung des zu erstattenden Betrags in Familiensachen entsprechend anzuwenden. Nach § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten aber nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden.
In Familiensachen gibt es keine vorläufige Vollstreckbarkeit nach §§ 708 ff. ZPO. Hier gibt es nur Titel,
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