21.04.2016 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Wenn die GmbH als Kostenschuldner gelöscht wird
| Eine unangenehme Situation für beide Bevollmächtigten: Es wird heftig in der Hauptsache gestritten, wobei ein Bevollmächtigter für eine GmbH tätig ist. Aufgrund der streitigen Rechtsfragen und der Verfahrensdauer sind unmittelbare Kontakte zur Mandantin nicht erforderlich. Diese stellt auch keine Sachstandsanfragen. Nachdem das Gericht die Klage teilweise abgewiesen und die Kosten entsprechend gequotelt hatte, stellt sich für das Kostenfestsetzungsverfahren heraus, dass die GmbH im Handelsregister gelöscht wurde. Genau für einen solchen Fall musste das OLG Koblenz beantworten, ob hier die Kosten noch auszugleichen sind. Dies bejahte es. |
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