· Fachbeitrag · Kostenpraxis
Gleichzeitig öffentliche Zustellung von KFA und KFB beantragen und Anspruch sichern
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Ist der Unterlegene unbekannt verzogen und wird die gerichtliche Entscheidung (i. d. R. ein Versäumnisurteil) deshalb öffentlich zugestellt, stellt sich im Kostenfestsetzungsverfahren folgende Frage: Sind der Kostenfestsetzungsantrag (KFA) und der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) jeweils gesondert öffentlich zuzustellen oder ist die öffentliche Zustellung zusammen möglich? |
1. Praxisübung verstößt gegen Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Es entspricht einer weit verbreiteten Praxis und §§ 103, 104 ZPO, wenn im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu dessen Vereinfachung der KFB sofort erlassen wird und dem Antragsgegner zusammen mit dem Beschluss die Kostenrechnung und der KFA mit übersandt werden. Allerdings widerspricht ein solches Vorgehen dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (OLG Düsseldorf MDR 11, 1500; LG Leipzig Rpfleger 22, 481).
2. Nachträgliche Heilung möglich
Dennoch kann ein solcher Mangel durch die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Die Nachholung entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfG NVwZ 09, 580; OLG Düsseldorf, a. a. O.). Um schnell einen Vollstreckungstitel über Ihre Kostenerstattungsansprüche zu erhalten, sollten Sie bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners folgenden Antrag stellen:
Musterformulierung / Gemeinsame öffentliche Zustellung |
Handlungsempfehlung An das …gericht
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
wird beantragt
die öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsantrags vom … sowie des zu ergehenden Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Beklagten vom …, weil dessen Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist (§ 185 Nr. 1 ZPO). Dies wird glaubhaft gemacht durch:
( ) Vorlage einer Auskunft des zuständigen Einwohnermeldeamtes … vom … ( ) eidesstattliche Versicherung
gez. Rechtsanwalt |