04.11.2024 · Nachricht · Leserforum
Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrags trotz Kostenfestsetzungsbeschluss?
| FRAGE: Nach der Kostengrundentscheidung trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers sind ein entsprechender Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) ergangen und eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Daraufhin hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Kostenfestsetzungsantrag (KFA) zurückgenommen. Kann er dies oder ist eine Rücknahme nicht mehr möglich? |
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