21.05.2021 · Fachbeitrag · KostRÄG 2021
Die Zurückverweisung von OWi-Verfahren in 2021 führt zur Anwendung des neuen Gebührenrechts
| Bei der Zurückverweisung von OWi-Verfahren durch ein übergeordnetes an ein untergeordnetes Gericht wird die gebührenrechtliche Dimension häufig verkannt: Nach § 21 Abs. 1 RVG stellt das weitere Verfahren nach der Zurückverweisung gebührenrechtlich einen neuen Rechtszug dar. Was das für die Anwaltsgebühren nach dem KostRÄG und im Hinblick auf (k)eine Anrechnung heißt, zeigt der folgende Praxisfall. |
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