· Nachricht · KostRÄG 2021
Referentenentwurf: Die Anwaltsvergütung soll ab dem 1.1.21 um 10 Prozent erhöht werden
| Die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten sollen zum 1.1.21 geändert werden. Der aktuelle Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 [KostRÄG 2021]) vom 31.7.20 sieht strukturelle Verbesserungen und eine Erhöhung aller Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren um 10 Prozent vor. Auch die Gerichtskosten sollen um 10 Prozent angehoben werden. Außerdem sind weitere Änderungen in den einzelnen Justizkostengesetzen geplant. |
Weitere Neuerungen betreffen u. a. die
- Anpassung der Gebührenwerte im Sozialrecht um 20 Prozent,
- Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen von 3.000 auf 4.000 Euro,
- Anhebung der Kappungsgrenze von 30.000 auf 50.000 Euro bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe,
- Anwaltsvergütung in PKH-Verfahren,
- Festsetzung einer Kilometerpauschale von 0,42 Euro pro Kilometer,
- Anhebung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 30, 50 bzw. 80 Euro,
- „Fiktive“ Terminsgebühr bei privatschriftlichen Vergleichen,
- Berücksichtigung von Pausenzeiten bei der Terminsgebühr in Strafsachen,
- Regelung zur Streitverkündung etc.
Hinweis | RVG prof. wird Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens, über die Einzelheiten der geplanten Änderungen und die konkreten Auswirkungen für Ihre Abrechnungspraxis auf dem Laufenden halten.
Weiterführender Hinweis
- Den RefE finden Sie unter iww.de/s3944.