· Nachricht · Leserforum
Sind Handelsregisterauszüge umsatzsteuerpflichtig?
| Frage: Ist es richtig, dass die bisher umsatzsteuerfreien Kosten wie Handelsregisterauszug usw. ab 2023 umsatzsteuerpflichtig werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? |
ANTWORT: Umsatzsteuer entsteht, wenn Sie den Auszug von bzw. über einen gewerblichen Anbieter beziehen, z. B. handelsregisterauszug-deutschland.de . Der unmittelbare Bezug ist aber umsatzsteuerfrei. Auf der Homepage zu dem Unternehmensregister heißt es: „Abrufe von Registerinformationen bestimmen sich ebenfalls nach dem Justizverwaltungskostengesetz und sind generell nicht umsatzsteuerpflichtig“ ( iww.de/s6124 ).
Gebührenrechtlich gilt: Holen Sie als Rechtsanwalt Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge und Einwohnermeldeamtsanfragen ein, sind Sie regelmäßig der Gebührenschuldner. Bei der Weiterberechnung an den Mandanten gehören diese Auslagen zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsanwalt, Notar etc. bevollmächtigt ist, die Dokumente im Namen und für Rechnung des Mandanten zu beantragen. In diesem Fall liegt ein durchlaufender Posten vor (vgl. zu allem: Landesamt für Steuern Niedersachsen 3.8.20, S 7200-339-St 181).
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