· Fachbeitrag · Mehrere Auftraggeber
Tätigkeit betrifft denselben Gegenstand: Abrechnen bei mehr als zwei Auftraggebern
von Dipl.-Rpfleger Joachim Volpert, Willich
| Mehrere Auftraggeber - was heißt das für Ihre Vergütungsabrechnung? § 7 RVG stellt klar: Jeder haftet, aber insgesamt fällt die Vergütung nur einmal an. Das Beispiel zeigt, wie Sie bei mehr als zwei Auftraggebern rechnen. |
1. Gesamtschuldnerische Haftung ermitteln
Sind mehr als zwei Auftraggeber vorhanden, kann das dazu führen, dass jeder vollständig gesamtschuldnerisch haftet.
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Rechtsanwalt R klagt für seine vier Auftraggeber einen gemeinschaftlichen Zahlungsanspruch von 5.000 EUR ein. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
Auf die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG entfällt ein Betrag von 272,70 EUR. Die Auftraggeber haften einzeln in Höhe von 777,50 EUR (siehe RVG prof. 15, 59).
Auf diese Weise kann R ermitteln, wie die Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (OLG Düsseldorf AGS 11, 534).
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