· Fachbeitrag · Nichtzulassungsbeschwerde
So vermeiden Sie Fehler bei der Abrechnung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Nichtzulassungsbeschwerden spielen in der Praxis eine große Rolle. Nicht nur die aktuelle Entscheidung des OLG München, dass Gebühren und Auslagen für einen BGH-Anwalt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur einmal anfallen, wenn er sowohl die eigene Nichtzulassungsbeschwerde begründet als sich auch gegen die Nichtzulassungsbeschwerde des Prozessgegners verteidigt, belegt dies (22.9.16, 11 W 1503/16). Darüber hinaus gibt es zahlreiche Zweifelsfragen in den verschiedenen Verfahrensordnungen rund um dieses Thema. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick und hilft, Fehler zu vermeiden. |
1. Verschiedene Gebührenansprüche sind möglich
Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels ist für den Anwalt immer eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG). Insofern stehen ihm die hierfür anfallenden Gebühren neben der Vorinstanz und neben dem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren nach Zulassung des Rechtsmittels zu. Insgesamt liegen also drei gebührenrechtliche Angelegenheiten vor und zwar
- 1. Ausgangsverfahren,
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