· Fachbeitrag · Nichtzulassungsbeschwerde
So vermeiden Sie Fehler bei der Abrechnung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Nichtzulassungsbeschwerden spielen in der Praxis eine große Rolle. Nicht nur die aktuelle Entscheidung des OLG München, dass Gebühren und Auslagen für einen BGH-Anwalt im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur einmal anfallen, wenn er sowohl die eigene Nichtzulassungsbeschwerde begründet als sich auch gegen die Nichtzulassungsbeschwerde des Prozessgegners verteidigt, belegt dies (22.9.16, 11 W 1503/16). Darüber hinaus gibt es zahlreiche Zweifelsfragen in den verschiedenen Verfahrensordnungen rund um dieses Thema. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick und hilft, Fehler zu vermeiden. |
1. Verschiedene Gebührenansprüche sind möglich
Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels ist für den Anwalt immer eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG). Insofern stehen ihm die hierfür anfallenden Gebühren neben der Vorinstanz und neben dem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren nach Zulassung des Rechtsmittels zu. Insgesamt liegen also drei gebührenrechtliche Angelegenheiten vor und zwar
- 1. Ausgangsverfahren,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig