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  • · Nachricht · Online-Seminar

    Stimmt der Streitwert, stimmen auch die Gebühren

    | Am Anfang der meisten Gebührenabrechnungen steht der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. In gerichtlichen Verfahren richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem für die Gerichtsgebühren festgesetzten Wert. Daher sind Kenntnisse des Streitwertrechts unabdingbar. Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Streitwert zu niedrig angesetzt ist. |

     

    Gebührenrechts-Experte Rechtsanwalt Norbert Schneider informiert Sie im Online-Seminar RVG professionell am 27.4.17 darüber, wie Sie dafür sorgen, dass das Gericht die Werte richtig festsetzt.

     

    Themen am 27.4.17 sind u. a. :

     

    • Voraussetzung der Terminsgebühr: unbedingter gerichtlicher Auftrag
    • einzelne Varianten der Terminsgebühr
    • gerichtlicher Termin
    • Sachverständigentermin
    • Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens
    • Entscheidung im schriftlichen Verfahren
    • schriftlicher Vergleich
    • Anerkenntnis
    • Gerichtsbescheid
    • Abrechnung der Terminsgebühr bei Mehrwertvergleichen

     

    Weitere Informationen finden Sie hier: www.seminare.iww.de/recht/rvg-professionell

    Quelle: ID 44559973