· Fachbeitrag · Wertgebühren
Wertermittlung in bürgerlichen Streitigkeiten: So kann die „Kasse richtig klingeln“
| Am Anfang der meisten Gebührenabrechnungen steht der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Daher sind Kenntnisse des Streitwertrechts unabdingbar. Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Streitwert zu niedrig angesetzt ist. Um zu einem richtigen Gegenstandswert als Grundlage anwaltlicher Gebühren zu gelangen, ist zunächst zu klären, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren erstreckt. Ausgangspunkt ist hierbei § 23 Abs. 1 S. 1 bzw. S. 2 RVG. |
1. Gerichtliches Verfahren
In gerichtlichen Verfahren richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem für die Gerichtsgebühren festgesetzten Wert.
In diesem Verfahrensstadium ist ein Anwalt nicht unbedingt darauf angewiesen, den Wert selbst zu ermitteln. Er kann nach § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes beantragen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat