· Fachbeitrag · PKH/VKH
Dauerproblematik: Abrechnung bei Teil-PKH/-VKH
von Dipl.-Rechtspfleger Patrick Meinhard, Kastellaun
| Wird bei einem Rechtsstreit nur teilweise PKH/VKH bewilligt, der Rechtsstreit dennoch auch wegen des nicht von der PKH/VKH bewilligten Teils durchgeführt, wird die Abrechnung der Gebühren oft schwierig. Der folgende Beitrag hilft, die Probleme zu lösen. |
1. Ausgangsfall
Folgendes Beispiel ist für die eingangs beschriebene Konstellation typisch:
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Unternehmer K hat noch offene Forderungen gegen B in Höhe von 7.000 EUR und 4.000 EUR. Er beauftragt Rechtsanwalt R, wegen dieser Zahlungsansprüche zu klagen. Im Verfahren wird K allerdings nur hinsichtlich des Anspruchs von 7.000 EUR PKH/VKH bewilligt. Ihm wird insoweit Rechtsanwalt R beigeordnet. R soll trotzdem Klage in Höhe von 11.000 EUR erheben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht eine Entscheidung. B muss die Kosten des Verfahrens tragen. Welche Gebührenansprüche können R und K wem gegenüber geltend machen? |
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