Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.09.2016 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe

    PKH-Bewilligung für getrennte Klagen ist für die Vergütungsfestsetzung bindend

    | Das LAG Hamburg hat entschieden: Wird PKH für mehrere parallele Verfahren gesondert bewilligt, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (U. d. G.) zugunsten des Klägers hieran gebunden. Er darf deshalb diese Verfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 55 RVG nicht wie ein Verfahren behandeln und die Streitwerte zusammenrechnen. |