· Fachbeitrag · Rechtsmittelprüfung
Rechtsmittel prüfen und Geld verdienen
| Prüft der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, gibt es gebührenrechtlich „Luft nach oben“. Dies wird oft übersehen. Daher zeigt der folgende Beitrag, wo zusätzliche Ansprüche entstehen können. |
1. Prüfen der Erfolgsaussichten
Wird der Anwalt damit beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels (Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde) ‒ nicht: Rechtsbehelfs ‒ zu prüfen, erhält er gesonderte Gebühren nach Teil 2 Abschn. 1 VV RVG gemäß Nr. 2100 ff. VV RVG.
Wichtig | Ihm darf jedoch noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittelverfahren erteilt worden sein (Vorb. 3 Abs. 1 VV RVG). Denn sonst wird die Prüfungstätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens erfasst (Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG; § 19 Abs. 1 S. 1 RVG).
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