· Fachbeitrag · Scheidungsverfahren
Aussöhnung: Verschenken Sie keine Gebühren
von Dipl.-Rechtspfleger Patrick Meinhard, Kastellaun
| Versöhnen sich die Eheleute in oder vor einem Scheidungsverfahren und wollen sie die eheliche Gemeinschaft fortsetzen, fällt auf, dass nach Beendigung des Auftrags bzw. der Rücknahme des Scheidungsantrags Rechtsanwälte oft zu geringe Gebühren geltend machen. Der Beitrag erläutert, daher, was Rechtsanwälte in solchen Fällen unbedingt beachten sollten. |
1. Mitwirkung des Rechtsanwalts: Nachweis
Die Höhe der Aussöhnungsgebühr ist gestaffelt, je nachdem, ob die Ehesache
- nicht anhängig ist (1,5-Gebühr; Anm. S. 1 zu Nr. 1001 VV RVG),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig