· Fachbeitrag · Selbstständiges Beweisverfahren
Kosten, wenn Hauptsache nicht anhängig ist
| Wie lange kann der Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens die ihm hieraus entstandenen Kosten im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen? Auf diese Frage gibt der BGH nun eine klare Antwort. |
Der BGH (10.10.17, VI ZR 520/16, Abruf-Nr. 198080): Er kann dies so lange, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO ‒ und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage ‒ nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.
In einer der nächsten Ausgaben von RVG prof. werden wir die praktischen Auswirkungen der Entscheidung darstellen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 19 | ID 45044737