14.08.2020 · Fachbeitrag · Terminsgebühr
Stufenklage: Rechtsmittelgericht entscheidet nach Teilurteil zu Auskunft auch über Betrag mit
| Wird gegen ein Teilurteil Berufung eingelegt, kann das Rechtsmittelgericht unter bestimmten Umständen auch über den erstinstanzlich verbliebenen Streitgegenstand mitentscheiden (siehe dazu schon grundlegend RVG prof. 20, 82). Dies kommt häufig bei Stufenklagen vor, wenn das Berufungsgericht nach einem Teilurteil über die Auskunftsstufe das Betragsverfahren an sich zieht. Besonderheiten bei der Abrechnung entstehen hier hinsichtlich der Terminsgebühr. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig