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  • · Fachbeitrag · Umgangsrechtsverfahren

    Umgangsrechtsverfahren ‒ Ordnungsmittel ‒ Neuvergleich: So ist abzurechnen

    | Die Redaktion erreichte ein interessanter Fall aus dem Umgangsverfahrensrecht. Er zeigt: Hier gibt es einiges zu beachten, wenn Sie optimal abrechnen wollen. |

    1. Ausgangsfall

    In einem Umgangsrechtsverfahren schlossen die Beteiligten einen gemäß § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich. Hierfür rechnete der Rechtsanwalt nach einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von 3.000 EUR wie folgt zutreffend ab:

     

    • So rechnete der Rechtsanwalt ab

    1,3-Verfahrensgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 3100 VV RVG

    261,30 EUR

    1,2-Terminsgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 3104 VV RVG

    241,20 EUR

    1,0-Einigungsgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 1000, 1003 VV RVG

    201,00 EUR

    Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG

    20,00 EUR

    19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG

    137,46 EUR

    860,96 EUR