· Fachbeitrag · Umgangsrechtsverfahren
Umgangsrechtsverfahren ‒ Ordnungsmittel ‒ Neuvergleich: So ist abzurechnen
| Die Redaktion erreichte ein interessanter Fall aus dem Umgangsverfahrensrecht. Er zeigt: Hier gibt es einiges zu beachten, wenn Sie optimal abrechnen wollen. |
1. Ausgangsfall
In einem Umgangsrechtsverfahren schlossen die Beteiligten einen gemäß § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich. Hierfür rechnete der Rechtsanwalt nach einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von 3.000 EUR wie folgt zutreffend ab:
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1,3-Verfahrensgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 3100 VV RVG | 261,30 EUR |
1,2-Terminsgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 3104 VV RVG | 241,20 EUR |
1,0-Einigungsgebühr aus 3.000 EUR, Nr. 1000, 1003 VV RVG | 201,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG | 137,46 EUR |
860,96 EUR |
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