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  • 12.06.2017 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Beschwerde gegen Amtslöschungsverfahren: So rechnen Sie ab

    | Fehlerhafte Eintragungen in das Vereinsregister, (z. B. falscher Vorstand), können von Amts wegen durch das Registergericht oder auf Anregung von Beteiligten gelöscht werden. Es stellt sich die Frage, wie Rechtsanwälte abrechnen können, wenn das Gericht ein eingeleitetes Amtslöschungsverfahren ablehnt und ein Beteiligter hiergegen Beschwerde einlegt. |