· Fachbeitrag · Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung des Doppelten der RVG-Vergütung als Mindesthonorar durch AGB zulässig
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Ascheberg
| Das OLG München hat sich aktuell mit der Frage befasst, ob es möglich ist, ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen der gesetzlichen Gebühren durch AGB zu vereinbaren. Es hat die Frage bejaht. |
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die anwaltliche Vergütung. Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt hatte beim Mandanten ein Honorar von fast 50.000 EUR für die Überprüfung des Entwurfs eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags geltend gemacht.
Die Parteien schlossen eine Vergütungsvereinbarung, in der u. a. ein Zeithonorar vereinbart worden ist. In den Mandatsbedingungen heißt es u. a. „Die Kanzlei erhält in allen Fällen, sowohl im Falle der Beratung als auch bei außergerichtlicher und/oder gerichtlicher Vertretung, mindestens das Zweifache der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschließlich Vergütungsverzeichnis (VV) unter Berücksichtigung der Streitwertregelung gemäß folgendem Absatz“. Die Klage hatte teilweise Erfolg.
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