05.02.2018 · Nachricht · Verweisung
Verweisung vom Zivil- an das Arbeitsgericht: Kosten richtig berechnen
| In RVG prof. 18, 20, haben wir über folgenden Fall berichtet: Der Kläger erhebt Klage vor dem LG wegen 10.000 EUR. Das Gericht verweist die Sache durch Beschluss an das zuständige ArbG. Dort wird der Beklagte nach mündlicher Verhandlung verurteilt. Er muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, mit Ausnahme derjenigen, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese kann er, wie berichtet, vom Kläger erstattet verlangen. Lesen Sie nun, wie der Anspruch zu berechnen ist. |
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