· Nachricht · Verzinsung
Der Basiszins beträgt weiterhin -0,88 Prozent
| Der Basiszinssatz verändert sich auch im zweiten Halbjahr 2022 nicht und bleibt bei -0,88 Prozent. |
Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Da der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28.6.22 0,00 Prozent betragen hat, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.1.22 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2021 hatte ebenfalls 0,00 Prozent betragen). Hieraus ergibt sich für das gesamte Jahr 2022 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 Prozent.
Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz von -0,88 Prozent beachten. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für
- Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 Prozent und
- den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 Prozent.