· Nachricht · Vollstreckungskosten
Vollstreckung gegen mehrere Schuldner
| Sind mehrere Schuldner im Rahmen einer Forderungsvollstreckung vorhanden, werden allzu oft Gebühren verschenkt. Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang: Können Gläubiger mehrfach abrechnen, wenn mehrere Schuldner z. B. bei demselben Arbeitgeber arbeiten oder ggf. unter derselben Anschrift wohnen? |
Ja, denn auch hier gilt: Jede einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahme stellt gegenüber jedem einzelnen Schuldner gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Denn ein Rechtsanwalt könnte auch jeweils einen gesonderten PfÜB gegen jeden einzelnen Schuldner beantragen.
Quelle: ID 44577132