Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Wiedereinsetzung

    Ergänzung von unklaren Angaben im Wiedereinsetzungsantrag

    | Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden. |

     

    Das hat der BGH jetzt entschieden (16.8.16, VI ZB 19/16, Abruf-Nr. 188723). Er schließt damit an eine jüngere Entscheidung an (25.9.13, XII ZB 200/13 , Rn. 9). Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob es das im Rechtsbeschwerdeverfahren ergänzte Parteivorbringen für glaubhaft, den vorgetragenen Geschehensablauf also für überwiegend wahrscheinlich hält.

    Quelle: ID 44276226