Mit dem Beschluss des LG Ulm liegt eine weitere Entscheidung zu den Gebühren des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers vor. Die Entscheidung ist zwar im Ergebnis richtig, überzeugt aber nicht in der Begründung (LG Ulm 12.3.24, 1 Qs 7/24, Abruf-Nr. 242528 ).
In Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG ist ein Zuschlag normiert, wenn der Rechtsanwalt einen Mandanten vertritt, der sich nicht auf freiem Fuß befindet. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Mandant in ein ...
Macht der Verteidiger für den Haftprüfungstermin eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG geltend, muss in dem Termin „verhandelt“ worden sein (LG Augsburg 23.11.23, 8 Qs 307/23, Abruf-Nr. 243083 ).
Werden mit einer Gerichtskostenrechnung auch von der Staatskasse verauslagte Auslagen für die Sichtung von Datenträgern in Rechnung gestellt, kommt es darauf an, ob dies Kosten für originäre Sachverständigentätigkeit sind (LG Nürnberg-Fürth 17.6.24, 12 Qs 19/24, Abruf-Nr. 243085 ).
Durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz ist zum 17.7.24 § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt neu geregelt worden: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine ...
Die auf Förderung gerichtete anwaltliche Mitwirkungshandlung i. S. d. Nr. 4141 VV RVG muss für die Einstellungsentscheidung nicht (mit-)ursächlich gewesen sein (LG Aachen 28.2.24, 2 Qs 8/23, Abruf-Nr.
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Ein Beschluss des BGH zur Pauschgebühr des Wahlanwalts mahnt zur Vorsicht bei der Antragstellung nach § 42 RVG. Denn hat der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG wirksam ausgeübt, kann er keine Pauschgebühr nach § 42 RVG mehr verlangen (BGH 2.4.24, 1 StR 165/10, Abruf-Nr. 241339 ).